Tod nach dem „Obligatorischen“

Wie man am Montag der Presse entnehmen konnte, starb ein Armeeangehöriger am vergangenen Freitag kurz nach dem Absolvieren des Obligatorischen Schiessprogrammes in Bernhardszell SG. Todesursache war offensichtlich ein Schuss aus dem Sturmgewehr eines Kameraden. Der Schuss hatte sich auf dem Parkplatz in der Nähe des Schiessstandes gelöst und verletzte den jungen Mann tödlich. Ein Vorfall, der die Debatte um Sinn oder Unsinn der ausserdienstlichen Schiesspflicht zum wiederholten Male ankurbelt.

Wie eine Umfrage der Pendlerzeitung 20 Minuten ergab, nehmen es die Schiessvereine mit der Entladekontrolle nicht sehr genau. Aus eigener Erfahrung kann ich dies nur bestätigen. Ich kann mich an keine einzige Kontrolle nach absolviertem „Obli“ erinnern. Auch wurde nie Buch geführt über zusätzlich erworbene Probeschüsse. Ein weiteres Feld, in dem das VBS dringend Verbesserungen vornehmen muss.

Völlig unpassend äusserte sich am Montag der Zürcher Regierungsrat und Polizeidirektor Hans Hollenstein (CVP). Auf eine Frage des Tagesanzeigers zum Thema Gewaltdelikte mit Schusswaffen äusserte er sich folgendermassen:

„Ich kann nur sagen, dass die Armee das ihrige dazu beiträgt, indem sie die Rekruten sehr sorgfältig schult. Dazu kommt die hochentwickelte Disziplin der Schützenvereine, die dazu beitragen, dass Schiessen sicher betrieben wird.

Vielleicht wäre es angebracht, wenn das VBS neben der Frage nach dem idealen Aufbewahrungsort von Armeewaffen ausserhalb des Dienstes auch noch die ausserdienstliche Schiesspflicht traktandieren würde.

Francescas Eltern kritisieren Waffenabgabepraxis der Schweizer Armee scharf

Einen Tag vor der morgigen Gerichtsverhandlung im Tötungsdelikt Hönggerberg melden sich die Eltern der durch eine Armeewaffe getöteten Francesca zu Wort. Im Gespräch mit dem Tagesanzeiger prangern sie die Schweizer Armee an und werfen ihr vor, am Tod ihrer Tochter mitverantwortlich zu sein:

„Francesca wurde mit einer Armeewaffe und mit Armeemunition getötet: Ihr Tod ist eine Angelegenheit des Militärs. Der Täter hatte vor der Rekrutenschule Leute bestohlen und einen Molotowcocktail geworfen. So einem Menschen gibt man doch keine Waffe in die Hand. Zudem konnte er problemlos Munition stehlen. Das Militär gehört auch auf die Anklagebank.“

Die Führung der Schweizer Armee ist seit der Tötung Francescas am 23.11.2007 durch einen gleichentags aus der Rekrutenschule entlassenen Soldaten unter konstantem Druck. Wie nie zuvor in ihrer Geschichte muss sie die generelle Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe rechtfertigen. Dass nun über flankierende Massnahmen wie eine Sicherheitsüberprüfung der zu bewaffnenden Armeeangehörigen beraten wird, lässt auf eine gewisse Schuldanerkennung seitens der Armeeführung schliessen. Allzu bedrohlich schwingt das Damoklesschwert der Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ über ihren Köpfen.

Da solche Sicherheitsüberprüfungen, zumindest wie sie derzeit durch die Schweizer Armee ausgeführt werden, ziemlich unprofessionell vonstatten gehen (bspw. mit zweijähriger Verspätung… [Quelle kann bei Bedarf gerne angegeben werden]), kann und darf dies nicht als Problemlösung akzeptiert werden. Deshalb streben die Befürworter der Initiative wie auch Francescas Eltern eine sichere Aufbewahrung der Ordonnanzwaffen im Zeughaus an. Für Francescas Mutter würde eine solche Lösung den Verlust ihrer Tochter ein klein wenig ertragbarer machen.

Es gibt absolut keinen Grund, weshalb Armeewaffen zu Hause gelagert werden sollten. Was bringen sie? Sie werden nur dazu gebraucht, Menschen wehzutun. Unser letztes Ziel ist es, die Armeewaffen aus den Haushalten zu verbannen. Francesca war so temperamentvoll. Führte ihr Tod dazu, dass Armeewaffen ins Zeughaus verbannt würden, könnten wir sagen: Francesca hat auch das geschafft. Dann wäre ihr Tod nicht umsonst gewesen.“

 

Siehe auch Kommentar von Marcel Zulauf (stv. Chefredaktor Blick) „Armee trägt Mitschuld„.

Bundesrat zeigt sich uneinsichtig

Der Bundesrat hat sich gestern gegen die Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ ausgesprochen und nicht mal einen Gegenvorschlag präsentiert. Damit riskiert die Landesregierung, vom Volk eine symbolische Ohrfeige in Form einer Annahme der Initiative zu kassieren.

Das bundesrätliche Nein offenbart, dass den Vertretern von SVP, BDP und FDP (und allenfalls auch der CVP) eine angebliche Militärtradition wichtiger ist als Menschenleben. Ein Grund mehr, warum Pascal Couchepin anlässlich seines Rücktrittes durch eine Person aus der Grünen Partei ersetzt werden sollte.

„Beobachter“ plädiert für eine Abrüstung

Titelbild Beobachter 10/09

Titelbild Beobachter 10/09

Der „Beobachter“ spricht sich dezidiert dafür aus, dass Schusswaffen endlich aus den Haushalten verschwinden. Der stellvertretende Chefredakteur Matthias Pflume hält fest, dass „Waffen im Besitz von Privaten [...] nicht etwa mehr, sondern weniger Sicherheit [bewirken]“ (Beobachter, 10/09).
Die einzelnen Artikel lauten:

Vermischte Meldungen

Um die Zeit bis zur Abstimmung über die Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ in ein bis zwei Jahren zu verkürzen, sollen hier einige Beobachtungen und Zeitungsmeldungen kommentiert werden.

  • Vergangenen Samstag (18.04.2009) gab ein Mann auf einem Parkplatz in Egg ZH mit seinem Sturmgewehr einen Schuss in die Luft ab. Dies nachdem er sich mit einer Frau und deren Bruder gestritten hatte. Ob es sich dabei um eine Ordonnanzwaffe der Schweizer Armee handelt, wollte die Kantonspolizei Zürich in ihrer Medienmitteilung nicht bekannt geben. Auskunft erhält man eventuell beim Mediendienst der Kantonspolizei unter 044 247 36 36.
  • Eine Woche zuvor konnte man der Schweizer Presse vernehmen, dass die Armee rund 100 Armeeangehörigen die persönliche Waffe vorsorglich abgenommen hat (SonntagsZeitung, 12.04.2009, S. 3). Armeesprecher Christoph Brunner äusserte sich dazu folgendermassen: Die Armee ist bei diesen Angehörigen zur Ansicht gelangt, dass ein möglicher Missbrauch der persönlichen Waffe nicht auszuschliessen ist. Damit reagiert der Führungsstab der Schweizer Streitkräfte auf den politischen Druck, der u.a. auf die Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ zurück zu führen ist. Diese vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe wurde auch von Giacobbo/Müller aufgegriffen (siehe Sendung vom 19.04.2009, Minuten 4:40 bis 7:00)
  • Die ehemalige Präsidentin des Schweizer Schiesssportverbandes (SSV) Rita Fuhrer hinterliess im Interview mit der Südostschweiz einen nicht gerade kompetenten Eindruck. So antwortete die ehemalige Sicherheitsdirektorin des Kantons Zürichs auf die Frage nach der militärischen Notwendigkeit der Waffe im Schrank, dass sie dies nicht beurteilen könne. Hingegen sieht sich Rita Fuhrer (SVP) kompetent genug, den Tötungsdelikt vom Hönggerberg folgendermassen zu kommentieren: „als ob man die Tat hätte verhindern können, wenn man der Armee die Waffen wegnimmt“ (Südostschweiz Graubünden, 15.03.2009, S. 13).
  • Ob ich mein „Obligatorisches“ dieses Jahr trotz konfisziertem Sturmgewehr (unsere Armeewaffen lagern immer noch im Zürcher Zeughaus) schiessen muss, weiss ich nicht. Auf eine Antwort auf mein Nachfragen warte ich seit Ende März 2009. Noch länger warten wir „Waffendeponierer“ auf den Entscheid bezüglich unseres Rekurses vom 22.04.2008. Höchstwahrscheinlich werden wir bis zum Ausgang der Volksabstimmung „für den Schutz vor Waffengewalt“ (im Jahr 2010 oder 2011) waffenlos bleiben ;-)

Armeewaffen vorläufig nur auf freiwilliger Basis ins Zeughaus

Der Zürcher Regierungsrat hatte sich Ende 2008 in einer Medienmitteilung bereit erklärt, eine freiwillige Hinterlegung von Armeewaffen im Zeughaus zu akzeptieren. Dies war jedoch nur ein halbherziger erster Schritt. Schliesslich stellen häufig genau diejenigen Armeeangehörigen eine Gefahr für sich oder die Gesellschaft dar, welche auf keine Fall auf ihre Ordonnanzwaffe zu Hause verzichten möchten.

Heute kam es im Kantonsrat zu einer Abstimmung über eine parlamentarische Initiative der SP und der Grünen. Diese verlangte vom Regierungsrat, eine Standesinitiative beim Bund einzureichen, mit dem Ziel, die Armeewaffen aus den Haushalten zu verbannen. FDP, CVP, GLP und EVP waren der Meinung, dass diese Angelegenheit auf Bundesebene geregelt werden müsse und stimmten deshalb gegen die parlamentarische Initiative. Sie mögen Recht haben, kennen aber offenbar das Wort Zivilcourage nicht. Das Resultat lautete schliesslich 101 zu 58 Stimmen gegen den Vorstoss aus linksgrünem Lager. (Tages-Anzeiger, 19.01.2009)

Ich hoffe, dass sich namentlich die CVP im anstehenden Abstimmungskampf für die zustande gekommene Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ engagiert. Das „C“ im Parteinamen droht sonst vollends zur Worthülse zu verkommen. Das Gebaren der SVP möchte ich auch nicht unkommentiert lassen. Wie sich diese Partei für „ihr“ Volk einsetzt, ist schlicht lächerlich. Bundesrat Ueli Maurer äusserte sich am 16.01.2009 an der Albisgütlitagung der Zürcher SVP u.a. folgendermassen:

  • „Der Bürger ist Soldat und der Soldat ist Bürger.“ (Ueli Maurer 2009, S. 14) Das heisst, Frauen repräsentieren für den VBS-Vorsteher keine Bürger. Ein solches Frauenbild erinnert mich an den ehemaligen Armeechef Roland Nef…
  • „Wer jetzt einwendet, der bewaffnete Bürger sei gefährlich, sei ein Risiko, der spricht ihm die Selbstverantwortung ab.“ (Maurer, ebd.) Gerne spreche ich denjenigen Soldaten die (Selbst-)verantwortung ab, die unter Einfluss von Drogen ein KD-Schiessen absolvieren und ihren Kameraden direkt vor die Füsse ballern. Zu Risiken und Nebenwirkungen der flächendeckenden Bewaffnung fragen Sie einfach einen Armeeangehörigen oder den Chefpsychiater der Armee.
  • „Wer dem Bürger die Waffe wegnimmt, der zeigt ihm so seine Unmündigkeit an. Der Staat übernimmt die Vormundschaft. Und diese wird sich bald nicht mehr allein auf die Waffenfrage erstrecken. Warum soll jemand, dem nicht einmal die verantwortungsvolle Handhabung seines Sturmgewehrs zugetraut wird, über unseren gemeinsamen Weg in die Zukunft mitentscheiden können? Weshalb soll ein unmündiger Bürger an der Urne über die Geschicke unseres Landes befinden können? Die Entmündigungsspirale stoppt nicht bei der Volksentwaffnung.“ (Maurer, ebd.) Verschickt nicht die SVP regelmässig detaillierte Anleitung zu Abstimmungen und Wahlen? Hält nicht sie uns für unmündig und dumm? Und: Wurde jemals ein Mord mit einem Stimmzettel verübt?

Die Geschichte geht weiter… ;-)

Maurer und Blocher stufen Armeewaffen höher ein als Menschenleben

Der heute neu gewählte VBS-Vorsteher Ueli Maurer ist gegen das freiwillige Hinterlegen der Armeewaffe im Zeughaus. So lässt sich Maurer im Tages-Anzeiger vom 29.11.2008 folgendermassen zitieren: „Die Wehrpflicht gehört zur Tradition unseres Landes und ist Teil unserer Identität. Ich bin auch dagegen, dass Armeeangehörige ihr Sturmgewehr freiwillig im Zeughaus lagern dürfen.„ (Tages-Anzeiger, S. 3)

Der designierte Bundesrat Maurer vertritt damit stramm die Meinung seines Weggefährten Christoph Blocher. Dieser revidierte seine Ansicht nicht mal dann, als sein Neffe sich Anfang November 2008 mit seinem Sturmgewehr tötete. Für Blocher müssen die Waffen „beim Soldaten sein„, wie der Blick schrieb (Blick, 30.11.2008).

Der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ist die Verfügbarkeit von (Armee-) Waffen demnach wichtiger als die Sicherheit des Volkes und das Leben der Bürger. Wieso nennt sie sich dann nicht Schweizerische Waffenpartei?

Ich bin gespannt, wie Ueli Maurer mit den drei Lösungsvorschlägen der Arbeitsgruppe „Ordonnanzwaffen“ umgeht. Und wie das Parlament und vor allem auch das Volk seinen zu erwartenden Entscheid beurteilt. ;-)

Umfrage zur Zukunft der Armeewaffen

Ihre Meinung interessiert uns!

Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen

Nun ist der Schlussbericht (plus Anhang) der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen publiziert. Zentral sind die drei empfohlenen Lösungsvarianten zur problematischen Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe (S. 61f):

1. Festhalten an der Heimabgabe mit Möglichkeit zur kostenlosen Hinterlegung (was wir Waffendeponierer mit unserem Rekurs zumindest provisorisch jetzt schon erreicht haben)

2. Heimabgabe nur an Truppenangehörige, die für Ersteinsätze vorgesehen sind

3. Verzicht auf Heimabgabe

Wie schon im letzten Beitrag erwähnt, steigert Variante 1 kaum die öffentliche Sicherheit. Potentiell gefährliche Armeeangehörige würden ihre persönliche Waffe nämlich kaum freiwillig im Zeughaus hinterlegen.

Variante 2 brächte eine Verbesserung der Situation, sofern die dafür vorgesehenen Truppenkörper klein gehalten und eine eingehende Sicherheitsüberprüfung der auszurüstenden Armeeangehörigen durchgeführt würde.

Variante 3 schliesslich wäre aus sicherheitspolitischer Sicht die optimale Lösung. Die von der Arbeitsgruppe vorgebrachten „Nachteile“ dieser Lösungsvariante (S. 43) lassen sich folgendermassen entkräftigen:

Die persönliche Ausrüstung muss zu Beginn des Dienstes mit einer Waffe ergänzt und am Ende des Dienstes wieder zurückgezogen und eingelagert werden.“ Analog funktioniert dies problemlos mit zahlreichen anderen Ausrüstungsgegenständen zu Beginn und Ende der jährlichen Dienstzeit.

Mehrverbrauch von Munition und Mehrbelastung der Schiessplätze. Einschiessen/Justieren der Waffe (~800′000 Schuss).“ Dieser angebliche Mehrverbrauch von Munition findet heutzutage einfach im Rahmen des „Obligatorischen“ statt. Denn auch dort werden Probeschüsse verbraucht. Es wäre demnach nur eine Verlagerung des Munitionsverbrauchs vom ausserdienstlichen in den innerdienstlichen Bereich. Ein schlichtweg lächerliches Gegenargument!

Zusätzliche Emissionen/Umweltbelastung.“ dito. Ich frage mich, welches Mitglied der Arbeitsgruppe derartige Gegenargumente von sich gibt. Da fehlen wohl grundlegende Qualifikationen für eine solche Aufgabe.

Die Waffe ist nicht mehr persönlich und die Waffennummer im Dienstbüchlein nicht mehr ersichtlich.“ Teil zwei dieses Arguments erübrigt sich bei professioneller Verwendung eines Datenbanksystems. Das Personalinformationssystem der Armee (PISA) beherrscht wohl noch immer kaum jemand im VBS…

„Überlassung der Waffe am Ende der Dienstzeit muss neu geregelt werden.“ Dies ist auch dringend nötig. Stichwort Strafregisterauszug.

Ausserdienstliches Schiesswesen muss neu geregelt werden.“ Dies würde wohl nur die stark subventionierten Schiessclubs wirklich stören.

Widerstand bei konservativen, traditionalistischen Kreisen; Belastung von politischen Allianzen.“ Der Rückhalt des VBS’ im rechtsbürgerlichen Lager ist der Arbeitsgruppe wohl wichtiger als die öffentliche Sicherheit.

Nun liegt es am VBS-Chef, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu prüfen und eine Lösungsvariante umzusetzen. Angesichts der momentanen Situation in diesem Departement dürfte ein Entscheid wohl noch auf sich warten lassen.

Armeewaffen dürfen hinterlegt werden

Endlich ist etwas aus der eidgenössischen Arbeitsgruppe „Ordonnanzwaffen“ an die Öffentlichkeit durchgesickert. Laut einem Bericht im Tages-Anzeiger „sollen die Wehrmänner ihre Waffe auch im Zeughaus lagern dürfen“ (Tages-Anzeiger 19.11.2008, S. 2).

Mit unserer Waffendeponierungsaktion im Zürcher Zeughaus vom 18.03.2008 haben wir sicher dazu beigetragen, den öffentlichen Druck zu erhöhen. Aber auch die Sicherheitsstudie der ETH Zürich verankerte den Gesinnungswandel der Öffentlichkeit in den Köpfen der Expertengruppe.

Leider ist eine fakultative Hinterlegung der Sturmgewehre nur ein fauler Kompromiss. Scherheitspolitisch wichtig wäre es, möglichst viele/alle Armeewaffen sicher im Zeughaus aufzubewahren. Denn nur so entzieht man den zahlreichen Psychopathen in der Schweizer Armee ein effektives Tötungsinstrument.

Der Grüne Nationalrat Jo Lang bringt es im Artikel des Tages-Anzeigers auf den Punkt: „«Gerade jene, in deren Händen Waffen eine Gefahr sind, bringen das Sturmgewehr kaum ins Zeughaus», sagt der Zuger Nationalrat Josef Lang. Für diesen Typ Mann sei die Waffe oft mit Würde verbunden“ (Tages-Anzeiger 19.11.2008, S. 2).

Entscheid der Arbeitsgruppe lässt auf sich warten

Bald sind acht Monate vergangen seit wir unser Gewehr „illegal“ im Zürcher Zeughaus deponiert und einigen Staub aufgewirbelt haben. Das Jahr 2008 nähert sich dem Ende, ein weiterer Amokschütze griff zum Sturmgewehr, vernünftige Zuger entsorgten ihre Waffen bei der Polizei und Bundesrat Schmid zieht sich zurück. Der abtretende (Selbst-) Verteidigungsminister hinterlässt dabei eine Armee XXI mit mehreren Kinderkrankheiten. Ein stalkender Ex-Armeechef Nef, mangelhalfte Logistik, frustierte Soldaten, offenbar Vergewaltigungen in der Militärunterkunft, strippende Rekrutinnen und Orientierungslosigkeit der gesamten Streitkräfte sind nur einige wunde Punkte. Dass uns der ganze Spass jährlich mehrere Milliarden Franken kostet, soll für einmal Nebensache sein. Anstatt für Sicherheit zu sorgen, produziert die Schweizer Armee zunehmend Unsicherheit. Wenigstens schützt sie die exzessiv feiernden Banker am Weltwirtschaftsforum in Davos…

Gespannt sind wir Waffendeponierer natürlich, ob die Arbeitsgruppe „Ordonnanzwaffen“ des VBS und der Kantone trotz der VBS-internen Turbulenzen bis Ende 2008 ihren Bericht vorlegen wird. Diese soll im Auftrag des Bundesrates bis spätestens Ende 2008 die militärischen, rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Aspekte rund um die persönliche Dienstwaffe umfassend [...] analysieren (Curia Vista, 27.02.2008).

Die Schweizer Armee im totalen Tiefflug!

Da platzt mir doch glatt der Kragen. Sobald ich die Sache mit der Hinterlegung der Armeewaffe durchgebracht habe, werde ich mich darum kümmern, aus diesem Sauhaufen namens Schweizer Armee heraus zu kommen.

Falls jemand von euch den Grund meiner Rage wissen möchte (kam eben im 10vor10 auf SF1):

Schiessen auf Schweinsköpfe…

Pfefferspray direkt ins Auge…

Ich frage mich, wie tief unsere „Streitkräfte“ und insbesondere die sogenannte „Kaderschule“ noch sinken kann. Meiner Meinung sollte hier rigoros aufgeräumt werden. Sowohl im Kader als auch bei der Truppe.  Wer hemmungslos auf Tierköpfe schiesst und beim Wirkungstest von Pfefferspray lachend zuschaut, darf nichts, aber auch gar nichts mit der Verteidigung und Sicherheit unseres Landes zu tun haben! 

siehe auch: Schweizer Armee: Hat der Lotterhaufen ein Führungsproblem?

Stellungsnahme des VBS: Ausbildung am Reizstoffspray in der Schweizer Armee beruht auf klaren Reglementen

Andreas Glarner (SVP/AG) macht sich lächerlich

Mitten in der gestrigen Polit-Sendung Arena auf SF1 machte sich der Aargauer SVP-Kantonsrat lächerlich. Der gute Mann warf der Grünen Partei nämlich vor, mit Verboten die Gesellschaft einschränken und bevormunden zu wollen: “Rauchen, Alkohol, Sturmgewehr – alles wollt ihr uns verbieten“ (SF1 Arena 06.09.2008 Minute 42:00).

Wie darf man sich die Freizeitgestaltung des Präsidenten der Aargauer Vaterländischen Vereinigung vorstellen? Schiesst Glarner mit seinem Sturmgewehr auf Spatzen, dreht anschliessend eine Runde im blitzblank geputzten Offroader und erholt sich zu guter Letzt bei Nikotin und Ethanol? Toll, solche Männer und vor allem derartige Vorbilder für die Jugend braucht das Land…!

Wer schon eine Klage wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm am Hals hatte und nach der Abwahl von Bundesrat Blocher zum Telefonterror gegen CVP-Präsident Christophe Darbellay aufrief, sollte wohl besser lernen, Reden und Denken zu kombinieren.

Schweizer gegen Sturmgewehr im Schrank

Nun ist es wissenschaftlich belegt: 66 % der Schweizer sind gegen die Heimabgabe der Ordonnanzwaffen. Dies ergibt die am 29.08.2008 publizierte Studie Sicherheit 2008 der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich und Militärakademie an der ETH Zürich.

Zusammenfassend hält Studienleiter Karl Haltiner fest:

Die Zustimmung zur Heimabgabe der Ordonnanzwaffen hat seit der ersten Messung 1989 (57% Zustimmung) über den Messpunkt im Jahr 2004 (46% Zustimmung) bis zur aktuellen Messung (34% Zustimmung) kontinuierlich abgenommen. Auffallend stärker findet die «Ordonnanzwaffe im Schrank» Ablehnung bei den weiblichen und bei den jüngeren Befragten. Gegenüber der letzten Erhebung (2004) ist ein deutlicher Meinungsumschwung Richtung Ablehnung auch bei der älteren Generation zu beobachten.“ (Haltiner 2008, S. 20)

Siehe auch den Beitrag der Tagesschau (SF1, 29.08.2008).

Im Gespräch mit Radio DRS (Info 3, 29.08.2008) spricht Militärsoziologe Haltiner von einem „eigentlichen Umbruch in der Meinung in Sachen Armeewaffe im Schrank“. Folgende drei Gründe für den Meinungsumschwung zählt Karl Haltinger auf:

  • geringe Wahrscheinlichkeit einer Kriegsmobilmachung
  • deutlich verjüngte und verkleinerte Armee XXI (Haushalte ohne Armeewaffen sind kritischer eingestellt bezüglich Armeewaffen)
  • Medienpräsenz bei Missbräuchen von Armeewaffen hat zugenommen.

Als Lösungsmöglichkeiten der gesellschaftlich relevanten und medial prominent diskutierten Problematik präsentiert der ETH-Professor vier Ansätze. Ich werde diese nun nach zunehmender Progressivität geordnet auflisten:

  • Beibehaltung der Tradition
  • „Genfer Modell“ (freiwillige Hinterlegung im Zeughaus möglich)
  • Abgabeverzicht mit liberaler Ausnahmepolitik (zB. für Schützenvereine)
  • Aufhebung der Abgabe

Beim moderaten Lösungsansatz mit liberaler Ausnahmepolitik plädiert Haltiner für eine bessere Überprüfung von Gewaltbereitschaft und potenzielle Suizidgefährdung der Armeeangehörigen anlässlich der Rekrutierung.

 

Eine genauere Überprüfung der Persönlichkeit der Armeeangehörigen ist meiner Meinung nach dringend nötig. Nachdenklich stimmt mich jedoch die Tatsache, dass selbst ein renomierter Militärsoziologe diese Korrektur der Rekrutierungspraxis erst jetzt und nur hinsichtlich einer liberalen Ausnahmepolitik fordert. Wäre es nicht schon seit Anbeginn dieser „Tradition“ Aufgabe und Verantwortungsbereich der Schweizer Armee gewesen, Ordonnanzwaffen nicht nach dem „Giesskannenprinzip“ über der Schweiz zu verteilen?

Waffendeponierer vom „Obli“ dispensiert

Nach Rückfrage beim Kreiskommando sind wir Waffendeponierer während des laufenden Rechtsmittelverfahrens von der jährlichen Schiesspflicht befreit.

Nachdem das Zeughaus unsere Dienstwaffen zu Beginn nicht entgegen nehmen wollte, will es nun die Waffen nicht mehr aus der Hand geben. :-)

Ob das VBS dem beurlaubten Armeechef Roland Nef wohl wie Ex-Luftwaffenchef Knutti die persönliche Armeewaffe präventiv entzogen hat?