Armeewaffen sollen nun doch früher beschlagnahmt werden. Dieser Meinung ist die SIK des Ständerates wie das Schweizer Fernsehen heute berichtet. Für diesen Kompromiss mussten aber zwei weitere Menschen sterben…

Armeewaffen sollen nun doch früher beschlagnahmt werden. Dieser Meinung ist die SIK des Ständerates wie das Schweizer Fernsehen heute berichtet. Für diesen Kompromiss mussten aber zwei weitere Menschen sterben…
Tagi-Online griff gestern einen Artikel der “Schweizerischen Ärztzeitung“ auf. Darin werden die Zahlen mehrer internationaler Studien ausgewertet – mit deprimierendem Ergebnis: 34% der ohnehin schon hohen Suizidrate der Schweiz werden mit Schusswafen verübt.
TA-Online hat weitere Vergleiche gezogen und stellt fest, dass die „Schweizerische Ärztezeitung“ zu einem höheren Ergebnis kommt, als dies das BFS getan hatte:
„Aus weiteren fünf zitierten Studien geht hervor, dass knapp die Hälfte der Schusswaffensuizide in der Schweiz mit Armeewaffen verübt werden – deutlich mehr als die 8 Prozent, die eine Ende Dezember veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Statistik aufführt.“
Der Schweizerische Ärzteverand hatte bereits 2007 die Ja-Parole zur Initiative beschlossen, was in Anbetracht dieser Ergebnisse sinnvoll scheint.
Eine weitere prominente Befürworterin der Waffenschutz-Initiative ist übrigens der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK, ebenfalls um damit Leben retten zu können. Das sich die ach so christliche CVP gegen die Initiative ausgesprochen hat, passt zu ihrem wankelmütigen und opportunistischen Image, entbehrt jedoch jeder christlichen Nächstenliebe und Achtung vor dem Leben.
Der Abstimmungstermin steht fest (13. Februar 2011) und rückt näher. Und jetzt, nach den Feiertagen, kommt auch der Abstimmungskampf ins Rollen. Höchste Zeit also, den Waffendeponierungsblog zu entstauben.
Die Meinung, die Initiative für den Schutz vor Waffengewalt sei eine „Fraueninitiative“, wird vielfach vertreten. Und zugegebenermassen hat sich das Gefühl auch bei mir etwas manifestiert, waren es doch überdurchschnittlich viele Frauen, die mir beim Unterschriftensammeln ihre Unterstützung zusagten.
Nun sprang auch Bundesrat Ueli Maurer auf diesen Zug auf und erklärte, die Frauen würden die Waffe eben nicht kennen.
Was er damit genau sagen will ist allerdings unklar. Immerhin hat vermutlich jede in der Schweiz lebende Frau schonmal eine Ordonnanzwaffe gesehen. Und auch dass Waffen auch „Schutz und Sicherheit“ bedeuten könnten, ist vermutlich jeder 6-Jährigen klar. Das Konzept einer Waffe ist immerhin nicht so kompliziert.
Inwiefern kennen also Frauen die Waffe nicht? Entsteht zwischen einer Schusswaffe und ihrem Besitzer (oder ihrer Besitzerin) eine innige Beziehung, kaum ist der erste Schuss gefallen?
Oder will Herr Maurer vielleicht sagen, die Frauen verstünden nichts von Waffen, weil sie mehrheitlich nicht wehrdienstpflichtig sind, und sollten daher lieber nicht abstimmen gehen? Geht diese Abstimmung Frauen nichts an?
Ist es denn nicht so, dass Frauen Schusswaffen durchaus kennen – nur von der anderen Seite des Laufes her?
Denn so weit ist es ja mit dem Schutz, den die Ordonnanzwaffe bietet, auch wieder nicht her. Korrekterweise kann das Armeegewehr ohnehin nur noch als Schlagstock gebraucht werden, da die Taschenmunition bereits abgegeben werden musste. Und gehört nicht, wer das nicht getan hat (oder sich anderweitig wieder Munition beschafft hat), ohnehin bereits zu den auf den „Waffeninitiative -Nein!“-Plakaten zitierten Verbrechern mit Waffenmonopol?
Dagegen könnte sich, auch nach Annahme der Waffen-Initiative, jede_r, der oder die ein reines Strafregister hat, eine Bewilligung zum Besitz einer Schusswaffe ausstellen lassen. Und müsste sich nicht fürchten, dass der delinquente Nachbar die seinige einmal missbrauchen könnte.
Eine soeben im American Journal of Forensic Medicine and Pathology publizierte Studie mit dem Titel Homicide-Suicide Cases in Switzerland and Their Impact on the Swiss Weapon Law untersucht die Rolle von Armeewaffen in sogenannten „erweiterten Selbstmorden“, dh. Familiendramen. Die WissenschaftlerInnen kommen zum Schluss, dass die Täter, resp. die Täterinnen, in 25% der untersuchten Fälle zu einer Militärschusswaffe griffen. Schusswaffen waren insgesamt in 76% der Fälle das Tötungsinstrument.
Diese Zahlen lassen die AutorInnen der Studie folgern, dass ein schärferes Waffengesetz, dh. ein eingeschränkter Zugang zu Schusswaffen, ein Faktor zur Verhinderung von tödlichen Famliendramen wäre („In our opinion, a stricter weapons law, restricting access to firearms, would be a factor of prevention of Homicide-Suicide cases in Switzerland.“).
Wie das Schweizer Fernsehen festhält, könnte diese Studie „der bereits eingereichten Initiative «Schutz vor Waffengewalt» Auftrieb verleihen“. Die Initiative wird voraussichtlich Anfang 2011 zur Abstimmung kommen. Sie hat folgende Punkte zum Ziel:
Ganze 20 Monate nach unserem Rekurs gegen die Verfügung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich ist es nun also doch erlaubt: Die persönliche Armeewaffe darf im Zeughaus deponiert werden und dies ohne Begründung. Damit haben wir einen Teilsieg erreicht. Gleichzeitig wurde unser Rekursverfahren, gestützt auf das neue Recht, als erledigt abgeschrieben. Damit bleibt uns die durch die Militärjustiz angedrohte Busse von bis zu CHF 1000 oder zehn Tage Arrest erspart.
Es scheint, als ob das VBS versucht, mit der Taktik der kleinen Schritte der 2011 zur Abstimmung kommenden Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ den Wind aus den Segeln zu nehmen. Dabei vergisst das Departement von Bundesrat Ueli Maurer offenbar, dass eine freiwillige Hinterlegung der Dienstwaffe im Zeughaus nur ein Tropfen auf den heissen Stein darstellt. Für die Öffentlichkeit potentiell gefährliche Armeeangehörige werden ihre persönliche Armeewaffe sicherlich nicht freiwillig im Zeughaus deponieren…!
PS: Ungelöst ist überdies das Problem der nicht retournierten Taschenmunition. Ganze 3 Millionen Schuss sollen gemäss NZZ am Sonntag von 6. Dezember 2009 noch nicht eingezogen sein. Wenn man das Personalinformationssystem PISA der Schweizer Armee kennt, weiss man, warum Stefan Hofer, Sprecher des Führungsstabs der Armee, den bevorstehenden Mahnungsprozess als „sehr aufwendig“ bezeichnet. Informationsmanagement und der Betrieb von Datenbanken scheinen keine Stärke der Schweizer Armee zu sein
Wie man am Montag der Presse entnehmen konnte, starb ein Armeeangehöriger am vergangenen Freitag kurz nach dem Absolvieren des Obligatorischen Schiessprogrammes in Bernhardszell SG. Todesursache war offensichtlich ein Schuss aus dem Sturmgewehr eines Kameraden. Der Schuss hatte sich auf dem Parkplatz in der Nähe des Schiessstandes gelöst und verletzte den jungen Mann tödlich. Ein Vorfall, der die Debatte um Sinn oder Unsinn der ausserdienstlichen Schiesspflicht zum wiederholten Male ankurbelt.
Wie eine Umfrage der Pendlerzeitung 20 Minuten ergab, nehmen es die Schiessvereine mit der Entladekontrolle nicht sehr genau. Aus eigener Erfahrung kann ich dies nur bestätigen. Ich kann mich an keine einzige Kontrolle nach absolviertem „Obli“ erinnern. Auch wurde nie Buch geführt über zusätzlich erworbene Probeschüsse. Ein weiteres Feld, in dem das VBS dringend Verbesserungen vornehmen muss.
Völlig unpassend äusserte sich am Montag der Zürcher Regierungsrat und Polizeidirektor Hans Hollenstein (CVP). Auf eine Frage des Tagesanzeigers zum Thema Gewaltdelikte mit Schusswaffen äusserte er sich folgendermassen:
„Ich kann nur sagen, dass die Armee das ihrige dazu beiträgt, indem sie die Rekruten sehr sorgfältig schult. Dazu kommt die hochentwickelte Disziplin der Schützenvereine, die dazu beitragen, dass Schiessen sicher betrieben wird.„
Vielleicht wäre es angebracht, wenn das VBS neben der Frage nach dem idealen Aufbewahrungsort von Armeewaffen ausserhalb des Dienstes auch noch die ausserdienstliche Schiesspflicht traktandieren würde.
Einen Tag vor der morgigen Gerichtsverhandlung im Tötungsdelikt Hönggerberg melden sich die Eltern der durch eine Armeewaffe getöteten Francesca zu Wort. Im Gespräch mit dem Tagesanzeiger prangern sie die Schweizer Armee an und werfen ihr vor, am Tod ihrer Tochter mitverantwortlich zu sein:
„Francesca wurde mit einer Armeewaffe und mit Armeemunition getötet: Ihr Tod ist eine Angelegenheit des Militärs. Der Täter hatte vor der Rekrutenschule Leute bestohlen und einen Molotowcocktail geworfen. So einem Menschen gibt man doch keine Waffe in die Hand. Zudem konnte er problemlos Munition stehlen. Das Militär gehört auch auf die Anklagebank.“
Die Führung der Schweizer Armee ist seit der Tötung Francescas am 23.11.2007 durch einen gleichentags aus der Rekrutenschule entlassenen Soldaten unter konstantem Druck. Wie nie zuvor in ihrer Geschichte muss sie die generelle Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe rechtfertigen. Dass nun über flankierende Massnahmen wie eine Sicherheitsüberprüfung der zu bewaffnenden Armeeangehörigen beraten wird, lässt auf eine gewisse Schuldanerkennung seitens der Armeeführung schliessen. Allzu bedrohlich schwingt das Damoklesschwert der Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ über ihren Köpfen.
Da solche Sicherheitsüberprüfungen, zumindest wie sie derzeit durch die Schweizer Armee ausgeführt werden, ziemlich unprofessionell vonstatten gehen (bspw. mit zweijähriger Verspätung… [Quelle kann bei Bedarf gerne angegeben werden]), kann und darf dies nicht als Problemlösung akzeptiert werden. Deshalb streben die Befürworter der Initiative wie auch Francescas Eltern eine sichere Aufbewahrung der Ordonnanzwaffen im Zeughaus an. Für Francescas Mutter würde eine solche Lösung den Verlust ihrer Tochter ein klein wenig ertragbarer machen.
„Es gibt absolut keinen Grund, weshalb Armeewaffen zu Hause gelagert werden sollten. Was bringen sie? Sie werden nur dazu gebraucht, Menschen wehzutun. Unser letztes Ziel ist es, die Armeewaffen aus den Haushalten zu verbannen. Francesca war so temperamentvoll. Führte ihr Tod dazu, dass Armeewaffen ins Zeughaus verbannt würden, könnten wir sagen: Francesca hat auch das geschafft. Dann wäre ihr Tod nicht umsonst gewesen.“
Siehe auch Kommentar von Marcel Zulauf (stv. Chefredaktor Blick) „Armee trägt Mitschuld„.
Der Bundesrat hat sich gestern gegen die Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ ausgesprochen und nicht mal einen Gegenvorschlag präsentiert. Damit riskiert die Landesregierung, vom Volk eine symbolische Ohrfeige in Form einer Annahme der Initiative zu kassieren.
Das bundesrätliche Nein offenbart, dass den Vertretern von SVP, BDP und FDP (und allenfalls auch der CVP) eine angebliche Militärtradition wichtiger ist als Menschenleben. Ein Grund mehr, warum Pascal Couchepin anlässlich seines Rücktrittes durch eine Person aus der Grünen Partei ersetzt werden sollte.
Der „Beobachter“ spricht sich dezidiert dafür aus, dass Schusswaffen endlich aus den Haushalten verschwinden. Der stellvertretende Chefredakteur Matthias Pflume hält fest, dass „Waffen im Besitz von Privaten [...] nicht etwa mehr, sondern weniger Sicherheit [bewirken]“ (Beobachter, 10/09).
Die einzelnen Artikel lauten:
Um die Zeit bis zur Abstimmung über die Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ in ein bis zwei Jahren zu verkürzen, sollen hier einige Beobachtungen und Zeitungsmeldungen kommentiert werden.
Der Zürcher Regierungsrat hatte sich Ende 2008 in einer Medienmitteilung bereit erklärt, eine freiwillige Hinterlegung von Armeewaffen im Zeughaus zu akzeptieren. Dies war jedoch nur ein halbherziger erster Schritt. Schliesslich stellen häufig genau diejenigen Armeeangehörigen eine Gefahr für sich oder die Gesellschaft dar, welche auf keine Fall auf ihre Ordonnanzwaffe zu Hause verzichten möchten.
Heute kam es im Kantonsrat zu einer Abstimmung über eine parlamentarische Initiative der SP und der Grünen. Diese verlangte vom Regierungsrat, eine Standesinitiative beim Bund einzureichen, mit dem Ziel, die Armeewaffen aus den Haushalten zu verbannen. FDP, CVP, GLP und EVP waren der Meinung, dass diese Angelegenheit auf Bundesebene geregelt werden müsse und stimmten deshalb gegen die parlamentarische Initiative. Sie mögen Recht haben, kennen aber offenbar das Wort Zivilcourage nicht. Das Resultat lautete schliesslich 101 zu 58 Stimmen gegen den Vorstoss aus linksgrünem Lager. (Tages-Anzeiger, 19.01.2009)
Ich hoffe, dass sich namentlich die CVP im anstehenden Abstimmungskampf für die zustande gekommene Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ engagiert. Das „C“ im Parteinamen droht sonst vollends zur Worthülse zu verkommen. Das Gebaren der SVP möchte ich auch nicht unkommentiert lassen. Wie sich diese Partei für „ihr“ Volk einsetzt, ist schlicht lächerlich. Bundesrat Ueli Maurer äusserte sich am 16.01.2009 an der Albisgütlitagung der Zürcher SVP u.a. folgendermassen:
Die Geschichte geht weiter…
Der heute neu gewählte VBS-Vorsteher Ueli Maurer ist gegen das freiwillige Hinterlegen der Armeewaffe im Zeughaus. So lässt sich Maurer im Tages-Anzeiger vom 29.11.2008 folgendermassen zitieren: „Die Wehrpflicht gehört zur Tradition unseres Landes und ist Teil unserer Identität. Ich bin auch dagegen, dass Armeeangehörige ihr Sturmgewehr freiwillig im Zeughaus lagern dürfen.„ (Tages-Anzeiger, S. 3)
Der designierte Bundesrat Maurer vertritt damit stramm die Meinung seines Weggefährten Christoph Blocher. Dieser revidierte seine Ansicht nicht mal dann, als sein Neffe sich Anfang November 2008 mit seinem Sturmgewehr tötete. Für Blocher müssen die Waffen „beim Soldaten sein„, wie der Blick schrieb (Blick, 30.11.2008).
Der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ist die Verfügbarkeit von (Armee-) Waffen demnach wichtiger als die Sicherheit des Volkes und das Leben der Bürger. Wieso nennt sie sich dann nicht Schweizerische Waffenpartei?
Ich bin gespannt, wie Ueli Maurer mit den drei Lösungsvorschlägen der Arbeitsgruppe „Ordonnanzwaffen“ umgeht. Und wie das Parlament und vor allem auch das Volk seinen zu erwartenden Entscheid beurteilt.
Nun ist der Schlussbericht (plus Anhang) der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen publiziert. Zentral sind die drei empfohlenen Lösungsvarianten zur problematischen Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe (S. 61f):
1. Festhalten an der Heimabgabe mit Möglichkeit zur kostenlosen Hinterlegung (was wir Waffendeponierer mit unserem Rekurs zumindest provisorisch jetzt schon erreicht haben)
2. Heimabgabe nur an Truppenangehörige, die für Ersteinsätze vorgesehen sind
3. Verzicht auf Heimabgabe
Wie schon im letzten Beitrag erwähnt, steigert Variante 1 kaum die öffentliche Sicherheit. Potentiell gefährliche Armeeangehörige würden ihre persönliche Waffe nämlich kaum freiwillig im Zeughaus hinterlegen.
Variante 2 brächte eine Verbesserung der Situation, sofern die dafür vorgesehenen Truppenkörper klein gehalten und eine eingehende Sicherheitsüberprüfung der auszurüstenden Armeeangehörigen durchgeführt würde.
Variante 3 schliesslich wäre aus sicherheitspolitischer Sicht die optimale Lösung. Die von der Arbeitsgruppe vorgebrachten „Nachteile“ dieser Lösungsvariante (S. 43) lassen sich folgendermassen entkräftigen:
„Die persönliche Ausrüstung muss zu Beginn des Dienstes mit einer Waffe ergänzt und am Ende des Dienstes wieder zurückgezogen und eingelagert werden.“ Analog funktioniert dies problemlos mit zahlreichen anderen Ausrüstungsgegenständen zu Beginn und Ende der jährlichen Dienstzeit.
„Mehrverbrauch von Munition und Mehrbelastung der Schiessplätze. Einschiessen/Justieren der Waffe (~800’000 Schuss).“ Dieser angebliche Mehrverbrauch von Munition findet heutzutage einfach im Rahmen des „Obligatorischen“ statt. Denn auch dort werden Probeschüsse verbraucht. Es wäre demnach nur eine Verlagerung des Munitionsverbrauchs vom ausserdienstlichen in den innerdienstlichen Bereich. Ein schlichtweg lächerliches Gegenargument!
„Zusätzliche Emissionen/Umweltbelastung.“ dito. Ich frage mich, welches Mitglied der Arbeitsgruppe derartige Gegenargumente von sich gibt. Da fehlen wohl grundlegende Qualifikationen für eine solche Aufgabe.
„Die Waffe ist nicht mehr persönlich und die Waffennummer im Dienstbüchlein nicht mehr ersichtlich.“ Teil zwei dieses Arguments erübrigt sich bei professioneller Verwendung eines Datenbanksystems. Das Personalinformationssystem der Armee (PISA) beherrscht wohl noch immer kaum jemand im VBS…
„Überlassung der Waffe am Ende der Dienstzeit muss neu geregelt werden.“ Dies ist auch dringend nötig. Stichwort Strafregisterauszug.
„Ausserdienstliches Schiesswesen muss neu geregelt werden.“ Dies würde wohl nur die stark subventionierten Schiessclubs wirklich stören.
„Widerstand bei konservativen, traditionalistischen Kreisen; Belastung von politischen Allianzen.“ Der Rückhalt des VBS’ im rechtsbürgerlichen Lager ist der Arbeitsgruppe wohl wichtiger als die öffentliche Sicherheit.
Nun liegt es am VBS-Chef, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu prüfen und eine Lösungsvariante umzusetzen. Angesichts der momentanen Situation in diesem Departement dürfte ein Entscheid wohl noch auf sich warten lassen.