Wie man am Montag der Presse entnehmen konnte, starb ein Armeeangehöriger am vergangenen Freitag kurz nach dem Absolvieren des Obligatorischen Schiessprogrammes in Bernhardszell SG. Todesursache war offensichtlich ein Schuss aus dem Sturmgewehr eines Kameraden. Der Schuss hatte sich auf dem Parkplatz in der Nähe des Schiessstandes gelöst und verletzte den jungen Mann tödlich. Ein Vorfall, der die Debatte um Sinn oder Unsinn der ausserdienstlichen Schiesspflicht zum wiederholten Male ankurbelt.
Wie eine Umfrage der Pendlerzeitung 20 Minuten ergab, nehmen es die Schiessvereine mit der Entladekontrolle nicht sehr genau. Aus eigener Erfahrung kann ich dies nur bestätigen. Ich kann mich an keine einzige Kontrolle nach absolviertem „Obli“ erinnern. Auch wurde nie Buch geführt über zusätzlich erworbene Probeschüsse. Ein weiteres Feld, in dem das VBS dringend Verbesserungen vornehmen muss.
Völlig unpassend äusserte sich am Montag der Zürcher Regierungsrat und Polizeidirektor Hans Hollenstein (CVP). Auf eine Frage des Tagesanzeigers zum Thema Gewaltdelikte mit Schusswaffen äusserte er sich folgendermassen:
„Ich kann nur sagen, dass die Armee das ihrige dazu beiträgt, indem sie die Rekruten sehr sorgfältig schult. Dazu kommt die hochentwickelte Disziplin der Schützenvereine, die dazu beitragen, dass Schiessen sicher betrieben wird.„
Vielleicht wäre es angebracht, wenn das VBS neben der Frage nach dem idealen Aufbewahrungsort von Armeewaffen ausserhalb des Dienstes auch noch die ausserdienstliche Schiesspflicht traktandieren würde.

