Nun ist der Schlussbericht (plus Anhang) der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen publiziert. Zentral sind die drei empfohlenen Lösungsvarianten zur problematischen Heimabgabe der persönlichen Armeewaffe (S. 61f):
1. Festhalten an der Heimabgabe mit Möglichkeit zur kostenlosen Hinterlegung (was wir Waffendeponierer mit unserem Rekurs zumindest provisorisch jetzt schon erreicht haben)
2. Heimabgabe nur an Truppenangehörige, die für Ersteinsätze vorgesehen sind
3. Verzicht auf Heimabgabe
Wie schon im letzten Beitrag erwähnt, steigert Variante 1 kaum die öffentliche Sicherheit. Potentiell gefährliche Armeeangehörige würden ihre persönliche Waffe nämlich kaum freiwillig im Zeughaus hinterlegen.
Variante 2 brächte eine Verbesserung der Situation, sofern die dafür vorgesehenen Truppenkörper klein gehalten und eine eingehende Sicherheitsüberprüfung der auszurüstenden Armeeangehörigen durchgeführt würde.
Variante 3 schliesslich wäre aus sicherheitspolitischer Sicht die optimale Lösung. Die von der Arbeitsgruppe vorgebrachten “Nachteile” dieser Lösungsvariante (S. 43) lassen sich folgendermassen entkräftigen:
“Die persönliche Ausrüstung muss zu Beginn des Dienstes mit einer Waffe ergänzt und am Ende des Dienstes wieder zurückgezogen und eingelagert werden.” Analog funktioniert dies problemlos mit zahlreichen anderen Ausrüstungsgegenständen zu Beginn und Ende der jährlichen Dienstzeit.
“Mehrverbrauch von Munition und Mehrbelastung der Schiessplätze. Einschiessen/Justieren der Waffe (~800′000 Schuss).” Dieser angebliche Mehrverbrauch von Munition findet heutzutage einfach im Rahmen des “Obligatorischen” statt. Denn auch dort werden Probeschüsse verbraucht. Es wäre demnach nur eine Verlagerung des Munitionsverbrauchs vom ausserdienstlichen in den innerdienstlichen Bereich. Ein schlichtweg lächerliches Gegenargument!
“Zusätzliche Emissionen/Umweltbelastung.” dito. Ich frage mich, welches Mitglied der Arbeitsgruppe derartige Gegenargumente von sich gibt. Da fehlen wohl grundlegende Qualifikationen für eine solche Aufgabe.
“Die Waffe ist nicht mehr persönlich und die Waffennummer im Dienstbüchlein nicht mehr ersichtlich.” Teil zwei dieses Arguments erübrigt sich bei professioneller Verwendung eines Datenbanksystems. Das Personalinformationssystem der Armee (PISA) beherrscht wohl noch immer kaum jemand im VBS…
“Überlassung der Waffe am Ende der Dienstzeit muss neu geregelt werden.” Dies ist auch dringend nötig. Stichwort Strafregisterauszug.
“Ausserdienstliches Schiesswesen muss neu geregelt werden.” Dies würde wohl nur die stark subventionierten Schiessclubs wirklich stören.
“Widerstand bei konservativen, traditionalistischen Kreisen; Belastung von politischen Allianzen.” Der Rückhalt des VBS’ im rechtsbürgerlichen Lager ist der Arbeitsgruppe wohl wichtiger als die öffentliche Sicherheit.
Nun liegt es am VBS-Chef, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu prüfen und eine Lösungsvariante umzusetzen. Angesichts der momentanen Situation in diesem Departement dürfte ein Entscheid wohl noch auf sich warten lassen.