Erste Reaktion der Armeeführung

Da scheint Bern auf dem falschen Fuss erwischt worden zu sein. Folgende Eilmeldung wurde sofort im Anschluss an die Waffendeponierung vom 18.03.2008 in Zürich auf der Seite der Schweizer Armee publiziert: Nicht bewilligte „abgelegte“ Waffen gelten nicht als „hinterlegt“. Zudem wurde eigens ein PDF mit ausführlichen Informationen zum Sachverhalt erstellt.
Es scheint, als ob sich KKdt Nef [...]