Da scheint Bern auf dem falschen Fuss erwischt worden zu sein. Folgende Eilmeldung wurde sofort im Anschluss an die Waffendeponierung vom 18.03.2008 in Zürich auf der Seite der Schweizer Armee publiziert: Nicht bewilligte „abgelegte“ Waffen gelten nicht als „hinterlegt“. Zudem wurde eigens ein PDF mit ausführlichen Informationen zum Sachverhalt erstellt.
Es scheint, als ob sich KKdt Nef [...]
