Nach all dem Medienrummel der letzten Zeit, waren wir „Ungehorsamen“ natürlich gespannt auf die Reaktion der stolzen Schweizer Armee. Diese lautete wie folgt:
„Wir ersuchen Sie [...], Ihre Dienstwaffe innert 30 Tagen [...] abzuholen. … Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen [...] schriftlich Rekurs erhoben werden.“
(PDF mit ganzem Wortlaut)
Wie die Geschichte wohl weiter geht?
Samstag, 29 März 2008
Kategorien: Uncategorized . Tags:Antwort, Armeewaffe, Dienstwaffe, Frist, Hinterlegung, Kreiskommando, Schweizer Armee, Sturmgewehr, Waffe, Zürich . Autor: waffendeponierung . Kommentare: Kommentar schreiben
Bensch trifft den Nagel auf den Kopf!
Samstag, 29 März 2008
Kategorien: Uncategorized . Tags:bensch, bern, bundesplatz, demonstration, polizei, song, Sturmgewehr . Autor: waffendeponierung . Kommentare: Kommentar schreiben