Armeewaffen in sicheren Händen? Wohl nicht!

Guten Tag Herr Nef, Herr Schmid, Herr Melliger, Herr Müller

leider haben Sie, Herr Müller (Chef Militärverwaltung / Kreiskommandant), mein Gesuch zur Hinterlegung des Sturmgewehres abgelehnt. Sie schreiben, dass ich

“keine Begründung [liefere], warum an [meinem] Wohnort [...] die vorschriftsgemässe sichere Aufbewahrung der Dienstwaffe [...] nicht möglich ist (Gewehr und Verschluss getrennt).”

Entweder wurde mein Gesuch abgeändert oder Sie sind ein unverbesserlicher Waffennarr. In meinem Gesuch schreibe ich deutlich, dass ich es nicht verantworten kann, dass mein Gewehr nur durch ein simples Kellertürschloss und Holzlatten vor Diebstahl geschützt ist. Des Weiteren gehe ich darauf ein, dass beim Schweizer Militär offenbar zwei gegensätzliche Definitionen des Begriffes Sicherheit bestehen:

  • Sicherheit der Ameewaffen im Dienst. Sämtliche Waffen werden abends in der Waffenkammer eingeschlossen. Die Verschlüsse werden separat in einer Verschlusskiste abgeschlossen.
  • Sicherheit der Armeewaffen bei den Armeeangehörigen zu Hause. Hier sollen die Ordonnanzwaffen “weder sichtbar noch frei zugänglich sein. Bei den Sturmgewehren muss der Verschluss getrennt von der Waffe aufbewahrt werden.” Ich bitte Sie, geehrte Herren Militärs, bedeutet “nicht frei zugänglich” lediglich, die Waffe durch ein abschraubbares Kellerabteilschloss und ein paar eintretbare Holzlatten zu schützen? Und einmal ehrlich, denken Sie wirklich, dass jeder Soldat nach dem WK, dem Obligatorischen oder beim Zügeln den Verschluss separat verstaut? Machen Sie doch einmal eine anonyme Umfrage!

Falls dieses Argument Ihnen noch nicht einleuchten sollte, schauen Sie sich doch bitte folgende 24 Sekunden Filmmaterial an. (Keine Angst, das bin NICHT ich!)

Denken Sie nun immer noch, dass die Ordonnanzwaffen bei den Militärangehörigen sicherer aufbewahrt sind als im Zeughaus? Wenn ja, gute Nacht!

(Ja, ich weiss, dass das kein Stgw 90 ist)

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