Bevor wir morgen unseren Rekurs absenden werden, bleibt Zeit für ein Intermezzo. Wie wir alle wissen, ist die Schweizer Armee seit Oktober 2007 daran, die Taschenmunition einzuziehen. Dies im Auftrag von Bundesrat und Parlament.
Nun wird wahrscheinlich die eine oder andere Taschenmunition abhanden gekommen sein. Was macht man in diesem Fall? Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen?
Ich kann einerseits diejenigen beruhigen, welche ihre Taschenmunition verloren haben. Andererseits muss ich jedoch alle anderen ein wenig beunruhigen. Das VBS schreibt nämlich auf seiner Homepage folgendes:
„Wenn ein Armeeangehöriger geltend macht, er habe die Taschenmunition verloren, so hat er für diesen Verlust aufzukommen. Für die
- Blechdose mit Gewehrpatrone 90 werden CHF 35.-,
- für die Blechdose mit Pistolenpatrone 41 werden CHF 26.-
verrechnet.
Der Armeeangehörige haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass er den Schaden weder durch vorsätzliche noch durch grobfahrlässige Verletzung seiner Dienstpflicht verursacht hat (Art. 139, Abs. 2 Militärgesetz). In diesem Fall trägt der Bund den Verlust.“
Man muss also keinesfalls mit harten Sanktionen rechnen und kann sich mit 35.- ein reines Gewissen und 50 Schuss Munition erkaufen. Ein Urteil über dieses Vorgehen soll sich jeder selber bilden…
Noch keine Kommentare
Noch keine Kommentare.
Kommentarfeed TrackBack-Indentifikations-URI
Kommentieren
