Was ich schon am 21.04.2008 an dieser Stelle festhielt, ist nun auch bis ins VBS durchgedrungen. Es geht um die Tatsache, dass man als Angehöriger der Armee (AdA) die bis anhin persönliche Taschenmunition für CHF 35.- kaufen kann und sie nicht um jeden Preis abgeben muss.
Das VBS publizierte auf seiner Homepage folgende Passage:
“Wenn ein Armeeangehöriger geltend macht, er habe die Taschenmunition verloren, so hat er für diesen Verlust aufzukommen. Für die
- Blechdose mit Gewehrpatrone 90 werden CHF 35.-,
- für die Blechdose mit Pistolenpatrone 41 werden CHF 26.-
verrechnet.
Der Armeeangehörige haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass er den Schaden weder durch vorsätzliche noch durch grobfahrlässige Verletzung seiner Dienstpflicht verursacht hat (Art. 139, Abs. 2 Militärgesetz). In diesem Fall trägt der Bund den Verlust.”
Mittlerweile wurde die Passage abgeändert. Nun ist von einem notwendigen Polizeirapport oder einem “Persönlicher Verlustrapport” die Rede (VBS, 2008).
Laut dem Tages-Anzeiger kauften sich bisher 950 AdAs von der Munitionsabgabe frei. Ausserdem “haben sich einzelne Armeeangehörige mit Hinweisen gemeldet, wonach ihnen im Militärdienst angeboten worden sei, Taschenmunition käuflich zu erwerben. Die Armee geht diesen Hinweisen nach. In einem Fall wurde eine militärgerichtliche Untersuchung durch den Truppenkommandanten eingeleitet.” (Tages-Anzeiger, 2008)
Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, dass die Armee nicht nur ein Kommunikationsproblem, sondern auch ein gewaltiges Organisationsproblem hat. Letzteres behauptet auch The Basement. Auf Korpskommandant Nef wartet also viel Arbeit. Na dann, viel Spass beim Fehler ausbügeln!
Noch keine Kommentare
Es gibt noch keine Kommentare.
Kommentarfeed TrackBack-Indentifikations-URI
Einen Kommentar hinterlassen
