WG-Sturmgewehre ab ins Zeughaus

Nun ist es offiziell: als Bewohner einer Wohngemeinschaft darf man die persönliche Armeewaffe im Zeughaus deponieren. Ein Teilnehmer der St.Galler Waffendeponierungsaktion vom 02.05.2008 argumentierte laut St.Galler Tagblatt und Tages-Anzeiger erfolgreich, dass „in seiner WG [...] eine sichere Aufbewahrung des Sturmgewehrs nicht möglich“ sei. Der St.Galler Kreiskommandant Walter Hörnlimann wollte nicht von einem Präzedenzfall sprechen. Dennoch ist der Entscheid des Kreiskommandos als ein solcher bezeichnet werden.

Die GSoA verbucht diesen Entscheid denn auch als Teilerfolg, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt:

„Durch ihren Entscheid anerkennt die Armee erstmals, dass die Aufbewahrung der Dienstwaffe in der eigenen Wohnung nicht per se als sicher gilt. Die GSoA sieht sich durch das Urteil des Kreiskommandos darin bestätigt, dass die Lagerung von Armeewaffen in Privathaushalten ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die GSoA ruft deshalb alle Bewohner von Wohngemeinschaften auf, ihre Waffe unter Bezugnahme auf den Entscheid des Kreiskommandos St. Gallen im Zeughaus zu deponieren.“ (GSoA, 09.06.2008)

Von den insgesamt sieben Gesuchen der St.Galler Waffendeponierer wurden vier abgelehnt und die Angehörigen der Armee zur Abholung ihrer Waffe aufgefordert. Die Betroffenen haben inzwischen – wie die Zürcher Gesinnungsgenossen - Rekurs gegen diese Verfügung eingereicht. Zwei Soldaten wurden dazu aufgefordert, genauere Angaben zu ihrer Situation zu machen.

1 Kommentar(e)

  1. Also das find ich einen guten Entscheid des St. Galler Kreiskommandos. Ich bin ganz bestimmt einer, der sagt man soll die Waffe zuhause lassen. Die Munition kann aber ins Zeughaus.
    Hier aber lebt der Mann in einer WG. Es könnte also jeder WG Bewohner, Fremde seine Waffe nehmen und Unsinn damit anstellen. Dies wäre in einem Single-Haushalt, Familienhaushalt nicht so, dort kennt man sich. Und niemand stellt dort was an – ist doch Blut dicker als Wasser.


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