Ganze 20 Monate nach unserem Rekurs gegen die Verfügung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich ist es nun also doch erlaubt: Die persönliche Armeewaffe darf im Zeughaus deponiert werden und dies ohne Begründung. Damit haben wir einen Teilsieg erreicht. Gleichzeitig wurde unser Rekursverfahren, gestützt auf das neue Recht, als erledigt abgeschrieben. Damit bleibt uns die durch die Militärjustiz angedrohte Busse von bis zu CHF 1000 oder zehn Tage Arrest erspart.
Es scheint, als ob das VBS versucht, mit der Taktik der kleinen Schritte der 2011 zur Abstimmung kommenden Volksinitiative “Für den Schutz vor Waffengewalt” den Wind aus den Segeln zu nehmen. Dabei vergisst das Departement von Bundesrat Ueli Maurer offenbar, dass eine freiwillige Hinterlegung der Dienstwaffe im Zeughaus nur ein Tropfen auf den heissen Stein darstellt. Für die Öffentlichkeit potentiell gefährliche Armeeangehörige werden ihre persönliche Armeewaffe sicherlich nicht freiwillig im Zeughaus deponieren…!
PS: Ungelöst ist überdies das Problem der nicht retournierten Taschenmunition. Ganze 3 Millionen Schuss sollen gemäss NZZ am Sonntag von 6. Dezember 2009 noch nicht eingezogen sein. Wenn man das Personalinformationssystem PISA der Schweizer Armee kennt, weiss man, warum Stefan Hofer, Sprecher des Führungsstabs der Armee, den bevorstehenden Mahnungsprozess als “sehr aufwendig” bezeichnet. Informationsmanagement und der Betrieb von Datenbanken scheinen keine Stärke der Schweizer Armee zu sein
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