Die Frauen vs. die Waffe

Der Abstimmungstermin steht fest (13. Februar 2011) und rückt näher. Und jetzt, nach den Feiertagen, kommt auch der Abstimmungskampf ins Rollen. Höchste Zeit also, den Waffendeponierungsblog zu entstauben.

Die Meinung, die Initiative für den Schutz vor Waffengewalt sei eine “Fraueninitiative”, wird vielfach vertreten. Und zugegebenermassen hat sich das Gefühl auch bei mir etwas manifestiert, waren es doch überdurchschnittlich viele Frauen, die mir beim Unterschriftensammeln ihre Unterstützung zusagten.

Nun sprang auch Bundesrat Ueli Maurer auf diesen Zug auf und erklärte, die Frauen würden die Waffe eben nicht kennen.
Was er damit genau sagen will ist allerdings unklar. Immerhin hat vermutlich jede in der Schweiz lebende Frau schonmal eine Ordonnanzwaffe gesehen. Und auch dass Waffen auch “Schutz und Sicherheit” bedeuten könnten, ist vermutlich jeder 6-Jährigen klar. Das Konzept einer Waffe ist immerhin nicht so kompliziert. 
Inwiefern kennen also Frauen die Waffe nicht? Entsteht zwischen einer Schusswaffe und ihrem Besitzer (oder ihrer Besitzerin) eine innige Beziehung, kaum ist der erste Schuss gefallen?

Oder will Herr Maurer vielleicht sagen, die Frauen verstünden nichts von Waffen, weil sie mehrheitlich nicht wehrdienstpflichtig sind, und sollten daher lieber nicht abstimmen gehen? Geht diese Abstimmung Frauen nichts an?
Ist es denn nicht so, dass Frauen Schusswaffen durchaus kennen – nur von der anderen Seite des Laufes her?

Denn so weit ist es ja mit dem Schutz, den die Ordonnanzwaffe bietet, auch wieder nicht her.  Korrekterweise kann das Armeegewehr ohnehin nur noch als Schlagstock gebraucht werden, da die Taschenmunition bereits abgegeben werden musste. Und gehört nicht, wer das nicht getan hat (oder sich anderweitig wieder Munition beschafft hat), ohnehin bereits zu den auf den “Waffeninitiative -Nein!”-Plakaten zitierten Verbrechern mit Waffenmonopol?

Dagegen könnte sich, auch nach Annahme der Waffen-Initiative, jede_r, der oder die ein reines Strafregister hat, eine Bewilligung zum Besitz einer Schusswaffe ausstellen lassen. Und müsste sich nicht fürchten, dass der delinquente Nachbar die seinige einmal missbrauchen könnte.

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