About

Hallo

vielleicht habt ihr ja schon erfahren, was da am 18.03.2008 in Zürich im Zeughaus passiert ist. 5 „Militante“ haben ihre Armeewaffe „illegal“ deponiert. Und ich war einer davon ;-)

Mir ging es darum, ein Zeichen gegen die Verantwortungslosigkeit der Armee zu setzen. Verantwortungslosigkeit bezüglich der Aufbewahrung der Armeewaffe und Verantwortungslosigkeit gegenüber den Opfern dieser Praxis. Im Anschluss an den Tötungsfall Haltestelle ETH Hönggerberg letzten November ist mir der Kragen geplatzt. Die gesamte Schweiz ist schockiert und entsetzt – doch keiner wird aktiv! Bundesrat Samuel Schmid liess sich beispielsweise im St.Galler Tagblatt folgendermassen zitieren: „Es ist sehr bedauerlich, dass diese Person ihre Krankheit mit einer Armeewaffe ausgelebt hat. Das macht betroffen. [...] Aber es hat mit der Sache Armeewaffe eigentlich nichts zu tun.“ (Tagblatt, 01.12.2007)

Als dann Anfang dieses Jahres der Aufruf der GSoA zur Deponierung der Armeewaffen kam, beschloss ich, mitzumachen. Gesagt, getan. Den Rest könnt ihr nachlesen, anschauen und anhören. Viel Spass und vor allem Mut zur Veränderung!

4 Kommentare

  1. Gratuliere! „Leider“ bin ich nach fünf Wochen RS und einem gebrochenen Arm in den Zivildienst gewechselt, und kann deshalb an solchen Aktionen nicht teilnehmen.

  2. Wie siehts im Moment im Kanton Zürich denn genau aus? Kann ich meine Waffe abgeben? Oder droht mir rechtlicher Ärger? Gruss Patrick

  3. Der Kanton Zürich wartet auf einen definitiven Entscheid des Bundes. Nach unserer Aktion im März hat das VBS schnell reagiert und eine Mitteilung bez. der „illegalen“ Hinterlegung der Armeewaffen im Zeughaus publiziert. Du findest sie sicher über Google oder direkt auf der VBS-Homepage.

    Ich werde morgen oder am Wochenende nochmals genauer Auskunft geben.

  4. Hier das Factsheet des VBS zur Hinterlegung der persönlichen Waffe: http://www.lba.admin.ch/internet/lba/de/home/themen/ausrue/pers0/hinterlegen.parsysrelated1.86122.DownloadFile.tmp/hinterlegungperswaffe080319.pdf

    Wichtig ist: „Nicht bewilligte ‘abgelegte’ Waffen gelten nicht als ‘hinterlegt’.“

    PS: Was wäre, wenn ein Vermieter seinem Mieter verbieten würde, die persönliche Waffe im Mietsobjekt zu lagern? :-)


Kommentarfeed TrackBack-Indentifikations-URI

Kommentieren