Nun ist es offiziell: als Bewohner einer Wohngemeinschaft darf man die persönliche Armeewaffe im Zeughaus deponieren. Ein Teilnehmer der St.Galler Waffendeponierungsaktion vom 02.05.2008 argumentierte laut St.Galler Tagblatt und Tages-Anzeiger erfolgreich, dass “in seiner WG [...] eine sichere Aufbewahrung des Sturmgewehrs nicht möglich” sei. Der St.Galler Kreiskommandant Walter Hörnlimann wollte nicht von einem Präzedenzfall sprechen. Dennoch ist der [...]
