Nun ist es offiziell: als Bewohner einer Wohngemeinschaft darf man die persönliche Armeewaffe im Zeughaus deponieren. Ein Teilnehmer der St.Galler Waffendeponierungsaktion vom 02.05.2008 argumentierte laut St.Galler Tagblatt und Tages-Anzeiger erfolgreich, dass „in seiner WG [...] eine sichere Aufbewahrung des Sturmgewehrs nicht möglich“ sei. Der St.Galler Kreiskommandant Walter Hörnlimann wollte nicht von einem Präzedenzfall sprechen. Dennoch ist der [...]
Montag, 9 Juni 2008
Kategorien: Uncategorized . Tags:Armeewaffe, Deponierung, GSoA, Kreiskommando, Rekurs, St.Gallen, Sturmgewehr, Zeughaus . Autor: waffendeponierung . Kommentare: 1 Kommentar
Nach all dem Medienrummel der letzten Zeit, waren wir „Ungehorsamen“ natürlich gespannt auf die Reaktion der stolzen Schweizer Armee. Diese lautete wie folgt:
„Wir ersuchen Sie [...], Ihre Dienstwaffe innert 30 Tagen [...] abzuholen. … Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen [...] schriftlich Rekurs erhoben werden.“
(PDF mit ganzem Wortlaut)
Wie die Geschichte wohl weiter geht?
Samstag, 29 März 2008
Kategorien: Uncategorized . Tags:Antwort, Armeewaffe, Dienstwaffe, Frist, Hinterlegung, Kreiskommando, Schweizer Armee, Sturmgewehr, Waffe, Zürich . Autor: waffendeponierung . Kommentare: Kommentar schreiben