WG-Sturmgewehre ab ins Zeughaus

Nun ist es offiziell: als Bewohner einer Wohngemeinschaft darf man die persönliche Armeewaffe im Zeughaus deponieren. Ein Teilnehmer der St.Galler Waffendeponierungsaktion vom 02.05.2008 argumentierte laut St.Galler Tagblatt und Tages-Anzeiger erfolgreich, dass “in seiner WG [...] eine sichere Aufbewahrung des Sturmgewehrs nicht möglich” sei. Der St.Galler Kreiskommandant Walter Hörnlimann wollte nicht von einem Präzedenzfall sprechen. Dennoch ist der [...]

Antwort der Armee

Nach all dem Medienrummel der letzten Zeit, waren wir “Ungehorsamen” natürlich gespannt auf die Reaktion der stolzen Schweizer Armee. Diese lautete wie folgt: “Wir ersuchen Sie [...], Ihre Dienstwaffe innert 30 Tagen [...] abzuholen. … Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen [...] schriftlich Rekurs erhoben werden.” (PDF mit ganzem Wortlaut) Wie die Geschichte wohl [...]

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