WG-Sturmgewehre ab ins Zeughaus

Nun ist es offiziell: als Bewohner einer Wohngemeinschaft darf man die persönliche Armeewaffe im Zeughaus deponieren. Ein Teilnehmer der St.Galler Waffendeponierungsaktion vom 02.05.2008 argumentierte laut St.Galler Tagblatt und Tages-Anzeiger erfolgreich, dass „in seiner WG [...] eine sichere Aufbewahrung des Sturmgewehrs nicht möglich“ sei. Der St.Galler Kreiskommandant Walter Hörnlimann wollte nicht von einem Präzedenzfall sprechen. Dennoch ist der [...]

Antwort der Armee

Nach all dem Medienrummel der letzten Zeit, waren wir „Ungehorsamen“ natürlich gespannt auf die Reaktion der stolzen Schweizer Armee. Diese lautete wie folgt:
„Wir ersuchen Sie [...], Ihre Dienstwaffe innert 30 Tagen [...] abzuholen. … Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen [...] schriftlich Rekurs erhoben werden.“
(PDF mit ganzem Wortlaut)

Wie die Geschichte wohl weiter geht?