Guten Tag Herr Nef, Herr Schmid, Herr Melliger, Herr Müller leider haben Sie, Herr Müller (Chef Militärverwaltung / Kreiskommandant), mein Gesuch zur Hinterlegung des Sturmgewehres abgelehnt. Sie schreiben, dass ich “keine Begründung [liefere], warum an [meinem] Wohnort [...] die vorschriftsgemässe sichere Aufbewahrung der Dienstwaffe [...] nicht möglich ist (Gewehr und Verschluss getrennt).” Entweder wurde mein Gesuch abgeändert [...]
Mittwoch, 2 April 2008
Kategorien: Uncategorized . Tags:Armeewaffe, Aufbewahrung, Dienstwaffe, Kreiskommandant, Müller, Melliger, Militär, Nef, Ordonnanzwaffe, Schmid, Sicherheit, Sturmgewehr, Zeughaus . Autor: waffendeponierung . Kommentare: Hinterlasse einen Kommentar