Ganze 20 Monate nach unserem Rekurs gegen die Verfügung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich ist es nun also doch erlaubt: Die persönliche Armeewaffe darf im Zeughaus deponiert werden und dies ohne Begründung. Damit haben wir einen Teilsieg erreicht. Gleichzeitig wurde unser Rekursverfahren, gestützt auf das neue Recht, als erledigt abgeschrieben. Damit bleibt uns die durch die [...]
