Teilsieg errungen – freiwillige Hinterlegung der Armeewaffe möglich

Ganze 20 Monate nach unserem Rekurs gegen die Verfügung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich ist es nun also doch erlaubt: Die persönliche Armeewaffe darf im Zeughaus deponiert werden und dies ohne Begründung. Damit haben wir einen Teilsieg erreicht. Gleichzeitig wurde unser Rekursverfahren, gestützt auf das neue Recht, als erledigt abgeschrieben. Damit bleibt uns die durch die [...]

Schweizer Armeeführung kriegt kalte Füsse

Was ich schon am 21.04.2008 an dieser Stelle festhielt, ist nun auch bis ins VBS durchgedrungen. Es geht um die Tatsache, dass man als Angehöriger der Armee (AdA) die bis anhin persönliche Taschenmunition für CHF 35.- kaufen kann und sie nicht um jeden Preis abgeben muss. Das VBS publizierte auf seiner Homepage folgende Passage: “Wenn [...]

Taschenmunition verloren – kein Problem!

Bevor wir morgen unseren Rekurs absenden werden, bleibt Zeit für ein Intermezzo. Wie wir alle wissen, ist die Schweizer Armee seit Oktober 2007 daran, die Taschenmunition einzuziehen. Dies im Auftrag von Bundesrat und Parlament. Nun wird wahrscheinlich die eine oder andere Taschenmunition abhanden gekommen sein. Was macht man in diesem Fall? Mit welchen Konsequenzen muss [...]

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