Schizophrenie?

In der heutigen Ausgabe des St.Galler Tagblatts befindet sich auf Seite 11 ein Artikel mit dem Titel „Armeewaffen bleiben zu Hause“.

Daraus geht hervor, dass die St.Galler Regierung nicht über genügend Mut und Durchsetzungsvermögen verfügt, sich dem Bund zu widersetzen. Sie kuscht, verweist auf das Bundesrecht und eine zu findende, schweizweite, einheitliche Lösung. Damit verspielt sie die Chance, in der Deutschschweiz eine Vorreiterrolle einnehmen zu können.

„Nach dem geltenden Bundesrecht liegt es in der Selbstverantwortung der Armeeangehörigen, für eine sichere Aufbewahrung der gesamten Ausrüstung besorgt zu sein.“ (St.Galler Tagblatt 03.04.2008, S. 11)

Nun liegt der Ball beim Kantonsrat, welcher die SP-Motion „Armeewaffen freiwillig im Zeughaus deponieren“ diskutieren soll.

Zweideutig ist das Verhalten der St.Galler Regierung deshalb, weil sie gleichzeitig dazu aufruft, Privatwaffen doch bitte bei den kantonalen Retablierungsstellen abzugeben.

„Die St. Galler Regierung hält fest, dass nicht nur Ordonnanzwaffen gefährlich sind, sondern auch diejenigen Gewehre und Pistolen, die bei der Entlassung aus der Wehrpflicht als Privateigentum übernommen worden sind. Diese Waffen, wie auch Munition, könnten jederzeit bei den Retablierungsstellen des Kantons abgegeben werden, erinnert die Regierung. Dies gelte auch für andere Schusswaffen.“ (St.Galler Tagblatt 03.04.2008, S. 11)

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